Methodik
Was wir prüfen
Die Anwendung führt eine automatisierte Vorprüfung der von Ihnen angegebenen URL durch. Dazu wird das öffentlich abrufbare HTML der Zielseite geladen und mithilfe eines Sprachmodells anhand ausgewählter Erfolgskriterien der WCAG 2.2 (Stufen A und AA) sowie der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 strukturell und semantisch analysiert. Zusätzlich werden Bezüge zu BITV 2.0, BGG und BFSG hergestellt, soweit diese auf die technischen Befunde anwendbar sind.
Was wir nicht prüfen können
- Inhalte hinter Login, Captchas oder Cookie-Bannern
- Interaktive Prozesse über mehrere Schritte (z. B. Checkout, Formularstrecken)
- Dynamische Zustände in Single-Page-Apps nach Nutzerinteraktion
- PDF-Dokumente, Office-Dateien, eingebettete Medien
- Inhaltliche Eignung von Alternativtexten, Verständlichkeit, Leichte Sprache, Deutsche Gebärdensprache
- Tatsächliche Nutzbarkeit mit Screenreader, Tastatur oder Vergrößerung
Grenzen automatisierter Tests
Automatisierte Verfahren können erfahrungsgemäß nur einen Teil der relevanten Barrierefreiheits-Probleme zuverlässig erkennen. Ein vollständiger Konformitätsnachweis nach BITV 2.0, EN 301 549 oder BFSG erfordert ergänzend eine manuelle Expertenprüfung sowie Tests mit assistiven Technologien und – idealerweise – mit Menschen mit Behinderung.
Disclaimer
Dieser Bericht ist eine automatisierte technische Vorprüfung. Er ersetzt keine vollständige manuelle Barrierefreiheitsprüfung, keine Prüfung durch Menschen mit Behinderung und keine Rechtsberatung. Für belastbare Konformitätsaussagen nach WCAG, BITV 2.0, EN 301 549 oder BFSG ist eine ergänzende manuelle Prüfung erforderlich.